Im Zweifel für die Wirtschaft (und gegen die Natur)

Auch für uns interessant, vor allem im Hinblick auf unsere Diskussion am Donnerstag, den 02.05.2019, in der uns Adrienne Akontz über die Ursprünge und die ursprünglichen Auflagen der KIM informiert hat.

Die KIM bekam nur die Rodungs- und Bauerlaubnis unter der Prämisse, dass innerörtliches Gewerbe wegen Immissionsauflagen und Platzmangel innerhalb des Ortes dorthin verlagert werden sollte.

Also nicht um immer mehr Gewerbe anzuziehen. Daher wurde auch auf des 1996 noch geltende Harmonisierungsgebot verzichtet, welches im Zuge einer Gewerbegebietsausweisung auch die Ausweisung von Wohnflächen vorsieht. Weil die Gewerbetreibenden ja ohnehin in schon hier wohnen.

Und es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Erweiterung nicht in Frage kommt…

Dazu dieser Artikel:

Im Zweifel für die Wirtschaft